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Voraussetzungen für eine Augenlaser-Behandlung

Voraussetzungen für eine LASIK/FEMTO LASIK

Bei den folgenden Fehlsichtigkeiten ist die LASIK als Methode wissenschaftlich anerkannt:

  • Kurzsichtigkeit bis ca. -10 dpt
  • Weitsichtigkeit bis ca. +3 dpt
  • Hornhautverkrümmung bis ca. 6 dpt

Bestimmte Faktoren können jedoch auch dann gegen eine LASIK sprechen, wenn Ihr Sehfehler innerhalb dieser Bereiche liegt. Dazu zählen die folgenden Gegebenheiten:

  • Alter unter 18 Jahren
  • unzureichende Dicke der Hornhaut
  • Vorliegen einer Allgemeinerkrankung (z.B. Rheuma oder Diabetes)
  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • Vorliegen einer Augenerkrankung (z.B. Grauer oder Grüner Star)
  • Schwankende Fehlsichtigkeit (permanente Veränderung der Sehwerte: +/- 0,5 dpt pro Jahr)

Sollte eine Laser-Behandlung in Ihrem Fall nicht möglich sein, suchen wir mit Ihnen gerne nach Alternativen wie zum Beispiel einer Linsenimplantation.

Voraussetzungen für eine PRK

Die PRK ist bei folgenden Dioptrienwerten wissenschaftlich anerkannt:

  • Kurzsichtigkeit bis ca. -8 dpt
  • Hornhautverkrümmung bis ca. 6 dpt

Unter Umständen ist eine PRK nicht möglich, obwohl Ihre Fehlsichtigkeit im behandelbaren Bereich liegt.
In folgenden Fällen ist von einer Behandlung abzuraten:

  • Alter unter 18 Jahren
  • unzureichende Dicke der Hornhaut
  • Vorliegen einer Allgemeinerkrankung (z.B. Rheuma oder Diabetes)
  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • Vorliegen einer Augenerkrankung (z.B. Grauer oder Grüner Star)
  • Schwankende Fehlsichtigkeit (permanente Veränderung der Sehwerte: +/- 0,5 dpt. pro Jahr)

Gerne suchen wir mit Ihnen nach alternativen Methoden, sollte eine PRK-Behandlung in Ihrem Fall nicht möglich sein.

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