Unser nächster
Infoabend

Aufgrund der aktuellen Situation finden zur Zeit keine Infoabende statt.

Eignungscheck
Eignungscheck in Kempten > Jetzt anmelden
Ärzte
in Kempten auf jameda

Übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten?

Ob Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, hängt ganz davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind und inwieweit eine medizinische Notwendigkeit für den Eingriff besteht.

Übernahme bei gesetzlichen Krankenversicherungen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten für Augenlaser- oder Linsenbehandlungen. Weil Fehlsichtigkeiten temporär auch mit Brille oder Kontaktlinsen korrigiert werden können, stuft sie den Eingriff als Schönheits- bzw. Lifestyle-Operation ein.

Übernahme bei privaten Krankenversicherungen 
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Ihre Behandlung je nach Versicherungsbedingungen. Am besten Sie klären im Vorfeld die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung ab. Beispiele für eine Begründung sind wenn der Eingriff die Fehlsichtigkeit dauerhaft korrigiert und damit das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen überflüssig macht oder eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

So stellen Sie Ihren Antrag an Ihre Krankenversicherung

  • Sie vereinbaren nach der Beratung einen Voruntersuchungstermin bei uns im Laserzentrum
  • Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag für die nach der Voruntersuchung vorgeschlagene Behandlungsmethode
  • Sie reichen den Kostenvoranschlag, ggf. Atteste und Ihren Antrag bei der Versicherung ein.

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne ausführlich. Rufen Sie uns an unter +49 831 / 57 577 920 oder schreiben Sie uns!

Ist die Behandlung steuerlich absetzbar?

Übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten nicht, besteht dennoch die Möglichkeit, diese komplett oder zum Teil von der Steuer abzusetzen – als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.

Weil einer Augenlaser-Behandlung immer eine Fehlsichtigkeit – also eine Krankheit – zugrunde liegt, entschied die Oberfinanzdirektion Koblenz am 22. Juni 2006 (Information 2284 A), dass der Eingriff eine wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung von Fehlsichtigkeit darstellt, die auch ohne amtsärztliches Attest vom Finanzamt akzeptiert wird.

Welche Kosten Sie erstattet bekommen, hängt von Ihrer eigenen steuerlichen Situation, Ihrem Einkommen und Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Zur genauen Klärung empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung.

Eignungscheck
in Kempten jetzt anmelden